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92/04/0008•Verwaltungsgerichtshof 92/04/0008
92/04/0008Verwaltungsgerichtshof19.05.1992
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Kurator Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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