Verwaltungsgerichtshof 92/03/0259

92/03/0259Verwaltungsgerichtshof18.04.1994

Regest

Verfahrensrecht AVG Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Wildgehege Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Verwaltungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0259

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.