Verwaltungsgerichtshof 92/03/0235

92/03/0235Verwaltungsgerichtshof05.10.1994

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0235

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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