Verwaltungsgerichtshof 92/03/0231

92/03/0231Verwaltungsgerichtshof14.12.1994

Regest

Behörden und Verfahren außer Straffällen Verfahrensrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und Fischereirecht Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer sind schuldig, dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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