Verwaltungsgerichtshof 92/03/0224

92/03/0224Verwaltungsgerichtshof28.10.1992

Regest

Anrufung der obersten Behörde Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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