Verwaltungsgerichtshof 92/03/0198

92/03/0198Verwaltungsgerichtshof29.09.1993

Regest

Beweismittel Sachverständigengutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung Tatbild Verfahrensrecht Beweismittel Verhältnis zu anderen Normen und Materien VStG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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