Verwaltungsgerichtshof 92/03/0191

92/03/0191Verwaltungsgerichtshof13.10.1993

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gewerbsmäßigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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