Verwaltungsgerichtshof 92/03/0177

92/03/0177Verwaltungsgerichtshof18.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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