Verwaltungsgerichtshof 92/03/0171

92/03/0171Verwaltungsgerichtshof28.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1992

Spruch

Die Behandlung der Beschwerden wird gemäß § 33a VwGG abgelehnt.

Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz zu hg. Zl. 92/03/0171 wird abgewiesen.

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