Verwaltungsgerichtshof 92/03/0170

92/03/0170Verwaltungsgerichtshof29.09.1993

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung freies Übereinkommen Pachtschilling Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung Verlängerung eines bestehenden Jagdpachtverhältnisses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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