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92/03/0163•Verwaltungsgerichtshof 92/03/0163
92/03/0163Verwaltungsgerichtshof13.10.1993
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Genossenschaftsjagdgebiet Gemeindejagdgebiet Gemeinschaftsjagdgebiet Vereinigung und Zerlegung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerinnen haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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