Verwaltungsgerichtshof 92/03/0143

92/03/0143Verwaltungsgerichtshof18.04.1994

Regest

Alkotest Voraussetzung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Alkotest Straßenaufsichtsorgan

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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