Verwaltungsgerichtshof 92/03/0141

92/03/0141Verwaltungsgerichtshof15.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben jeweils anteilsmäßig dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.