Verwaltungsgerichtshof 92/03/0133

92/03/0133Verwaltungsgerichtshof23.09.1992

Regest

Alkotest Verweigerung Amtssachverständiger Person Bejahung Sachverständiger Arzt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.