Verwaltungsgerichtshof 92/03/0129

92/03/0129Verwaltungsgerichtshof30.09.1992

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Wildgehege Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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