Verwaltungsgerichtshof 92/03/0120

92/03/0120Verwaltungsgerichtshof27.04.1994

Regest

Alkotest Verweigerung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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