Verwaltungsgerichtshof 92/03/0099

92/03/0099Verwaltungsgerichtshof27.10.1993

Regest

Meldepflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Land Tirol und dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.782,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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