Verwaltungsgerichtshof 92/03/0098

92/03/0098Verwaltungsgerichtshof23.09.1992

Regest

Vertretungsbefugter juristische Person

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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