Verwaltungsgerichtshof 92/03/0069

92/03/0069Verwaltungsgerichtshof22.04.1992

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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