Verwaltungsgerichtshof 92/03/0066

92/03/0066Verwaltungsgerichtshof22.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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