Verwaltungsgerichtshof 92/03/0052

92/03/0052Verwaltungsgerichtshof17.06.1992

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Jagdschutz Jagdschutzorgan Jagdaufseher

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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