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92/03/0048•Verwaltungsgerichtshof 92/03/0048
92/03/0048Verwaltungsgerichtshof17.06.1992
Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenbegehren der Tiroler Landesregierung als weiterer Partei des Verfahrens wird abgewiesen.
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