Verwaltungsgerichtshof 92/03/0048

92/03/0048Verwaltungsgerichtshof17.06.1992

Regest

Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der Tiroler Landesregierung als weiterer Partei des Verfahrens wird abgewiesen.

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