Verwaltungsgerichtshof 92/03/0047

92/03/0047Verwaltungsgerichtshof20.05.1992

Regest

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 3.035,--, zusammen somit S 9.105,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.