Verwaltungsgerichtshof 92/03/0040

92/03/0040Verwaltungsgerichtshof20.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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