Verwaltungsgerichtshof 92/03/0039

92/03/0039Verwaltungsgerichtshof30.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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