Verwaltungsgerichtshof 92/03/0020

92/03/0020Verwaltungsgerichtshof20.05.1992

Regest

Jagdschaden Wildschaden Schadensverhütung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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