Verwaltungsgerichtshof 92/03/0016

92/03/0016Verwaltungsgerichtshof18.04.1994

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Wildarten Haarwild Rotwild Schwarzwild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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