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92/03/0016•Verwaltungsgerichtshof 92/03/0016
92/03/0016Verwaltungsgerichtshof18.04.1994
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Wildarten Haarwild Rotwild Schwarzwild
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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