Verwaltungsgerichtshof 92/03/0009

92/03/0009Verwaltungsgerichtshof22.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1992

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird gemäß § 33a VwGG abgelehnt.

Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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