Verwaltungsgerichtshof 92/02/0324

92/02/0324Verwaltungsgerichtshof16.12.1992

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0324

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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