Verwaltungsgerichtshof 92/02/0262

92/02/0262Verwaltungsgerichtshof16.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0262

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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