Verwaltungsgerichtshof 92/02/0260

92/02/0260Verwaltungsgerichtshof16.12.1992

Regest

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0260

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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