Verwaltungsgerichtshof 92/02/0257

92/02/0257Verwaltungsgerichtshof16.12.1992

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0257

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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