Verwaltungsgerichtshof 92/02/0199

92/02/0199Verwaltungsgerichtshof02.09.1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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