Verwaltungsgerichtshof 92/02/0192

92/02/0192Verwaltungsgerichtshof21.10.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit "zu einem anderen Bescheid" Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0192

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.