Verwaltungsgerichtshof 92/02/0191

92/02/0191Verwaltungsgerichtshof21.10.1991

Regest

Alkotest Zeitpunkt Ort Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung genossene Alkoholmenge Rückrechnung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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