Verwaltungsgerichtshof 92/02/0183

92/02/0183Verwaltungsgerichtshof21.10.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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