Verwaltungsgerichtshof 92/02/0165

92/02/0165Verwaltungsgerichtshof21.10.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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