Verwaltungsgerichtshof 92/02/0163

92/02/0163Verwaltungsgerichtshof21.10.1992

Regest

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.