Verwaltungsgerichtshof 92/02/0154

92/02/0154Verwaltungsgerichtshof02.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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