Verwaltungsgerichtshof 92/02/0150

92/02/0150Verwaltungsgerichtshof02.09.1992

Regest

Geldstrafe und Arreststrafe Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.