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92/02/0138•Verwaltungsgerichtshof 92/02/0138
92/02/0138Verwaltungsgerichtshof27.05.1992
Ablehnung eines Beweismittels Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Zeugen Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Tatbild
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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