Verwaltungsgerichtshof 92/02/0129

92/02/0129Verwaltungsgerichtshof27.05.1992

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Beweismittel Zeugen Grundsatz der Unbeschränktheit Sachverständiger Techniker freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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