Verwaltungsgerichtshof 92/02/0127

92/02/0127Verwaltungsgerichtshof27.05.1992

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Feststellen der Geschwindigkeit Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Kraftfahrzeugtechniker

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.