Verwaltungsgerichtshof 92/02/0104

92/02/0104Verwaltungsgerichtshof27.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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