Verwaltungsgerichtshof 92/02/0097

92/02/0097Verwaltungsgerichtshof27.02.1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Beweismittel Urkunden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Feststellen der Geschwindigkeit Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Überschreiten der Geschwindigkeit Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Radar Erkundungsbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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