Verwaltungsgerichtshof 92/02/0092

92/02/0092Verwaltungsgerichtshof27.05.1992

Regest

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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