Verwaltungsgerichtshof 92/02/0071

92/02/0071Verwaltungsgerichtshof29.01.1992

Regest

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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