Verwaltungsgerichtshof 92/02/0060

92/02/0060Verwaltungsgerichtshof27.02.1992

Regest

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekuton zu ersetzen.

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