Verwaltungsgerichtshof 92/02/0054

92/02/0054Verwaltungsgerichtshof27.02.1992

Regest

Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Beide Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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