Verwaltungsgerichtshof 92/02/0049

92/02/0049Verwaltungsgerichtshof27.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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